Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Dies entschied am heutigen Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung sei in ihrer derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Die Vorratsdatenspeicherung betrifft uns alle. Denn mit der Vorratsdatenspeicherung werden sämtliche Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation gespeichert. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.

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