Hinweise für Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenz-Diensten

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Ergebnis eines "Kurztests" der Berliner Datenschutzbeauftragten über die datenschutzkonforme Nutzung gängiger Videokonferenzanbieter

Hinweise für Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenz-Diensten

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Beschreibung (Redaktion)

Bezieht sich auf

Wenig Spielraum bei Videokonferenzsystemen aus den USA | golem.de

 

Das Ergebnis des Kurztests der Berliner Datenschutzbeauftragten, welche im Juli gängige Videokonferenzanbieter (nur) mit dem gesetzten Schwerpunkt auf der
Bewertung der Rechtskonformität von den Anbietern angebotenen
Auftragsverarbeitungsverträgen. Das Ergebnis ist wie erwartet.

Alles relevante zur Methodik und dem Vorgehen ist in dem Dokument erläutert.

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