Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt – Auftrag und Verantwortung aller Institutionen in Kindheit und Jugend | Bundesjugendkuratorium

Das BJK geht in seinem Bericht zum Thema Gewaltschutz von Jugendlichen auch auf den Aspekt Digitaler Gewalt ein, welche sich insbesondere durch die Corona-Pandemie 20/21 zunehmend verstärkt zu haben scheint.

Abschnitt 6 – SCHUTZ VOR GEWALTERFAHRUNGEN DER DIGITALEN TEILHABE (ab seite 33)

Um dem Schutzauftrag gegenüber jungen Menschen gerecht werden zu
können, bedarf es darüber hinaus auch umfassender Schutzkonzepte für den digitalen Raum.

Grenzüberschreitungen und -gefährdungen in der digitalen Teilhabe präventiv und intervenierend entgegenzuwirken und das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, ist Aufgabe des institutionellen Gefüges des Aufwachsens in seiner Gesamtheit. Bei der Aufarbeitung müssen Gewalterfahrungen, die im digitalen Raum stattfinden, berücksichtigt werden.

Auch hier gilt es, junge Menschen zu beteiligen und zu fördern, um sie zu schützen.

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