Bis 15.000€ Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt -Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“

Das Förderprogramm #deinehrenamt der Staatskanzlei Hessen bietet bis zu 15.000€ für Maßnahmen und Projekte, die eine Erweiterung der Außenwirkung oder öffentliche Darstellung des Antragstellers mit Sitz oder Projektsitz in Hessen beinhalten.

Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt. In den Erläuterungen zur Richtlinie (siehe Informationen zum Download) finden Sie detaillierte Informationen über die Voraussetzungen, die Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren. 

Zusammenfassung der Förderungsbedingungen

Was wird gefördert:

Digitalisierung und Ehrenamt; hier im Speziellen nur Maßnahmen und Projekte, die eine Erweiterung der Außenwirkung oder öffentliche Darstellung des Antragstellers beinhalten

An wen richtet sich die Förderung:

Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger

Maximale Fördersumme:

15.000€

Anteil der Kostenübernahme:

90%

Eigene Finanzierungsmittel:

10%

Anforderungen an die Förderung

Die Fördermittel müssen zweckgebunden verwendet werden.

Projekte müssen innerhalb des Projektzeitraums abgeschlossen werden.

Bei wesentlichen Änderungen im geförderten Projekt (beabsichtigte Änderungen im Verwendungszweck, des Projektbeginns, des Projektinhalts, der Projektziele, der Realisierungsbedingungen, des Kosten- und Finanzierungsplans) ist die bewilligende Stelle über das Funktionspostfach
unverzüglich schriftlich zu informieren.

Ohne Zustimmung der bewilligenden Stelle darf die Änderung nicht vorgenommen werden.

Beantragung bis:

Nicht genauer definiert

Auszahlung ab:

Nicht genauer definiert
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Weitere Förderungen

Mit geballten Fachkenntnissen aus den Bereichen Soziale Arbeit, Projektmanagement, IT-Consulting, Design, Marketing und Software-Entwicklung helfen wir Euch, Eure Projekte umzusetzen und die passende Förderung dafür zu beantragen.

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