Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Unternehmen mit Web-Angeboten müssen zum Stichtag am 28.06.2025 handeln

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dient dazu Unternehmen zu verpflichten, Online-Angebote barrierefrei ab Juni 2025 anzubieten. Hier eine Zusammenfassung von Sebastian Loutoumai auf Computerwoche.de darüber, was dieser Schritt bedeutet.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) will der Gesetzgeber allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen. Bestehende Barrieren schließen insbesondere Menschen mit Behinderungen von einer solchen Teilhabe aus. Das gilt auch und vor allem im Online-Bereich. Bestehende Hürden sollen abgebaut werden, indem Unternehmen verpflichtet werden, ihre Leistungen künftig barrierefrei anzubieten. Was aber bedeutet digitale Barrierefreiheit?

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